minimieren
maximieren

Comeback des Meisterbriefs?

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht (im Einklang mit deutschem und europäischem Recht) für einzelne Handwerksberufe ist nach wie vor ein wichtiges Thema. Sie steht derzeit (Juni 2019) bei der Bundesregierung auf dem Prüfstand und der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat für den 26. Juni 2019 eine öffentliche Anhörung angesetzt.

Im Baugewerbe sind die Berufsbilder Fliesenleger, Estrichleger, Beton-/Werksteinhersteller und Parkettleger betroffen. Seit 2004 mit der Novellierung der Handwerksordnung u. a. für diese Berufe die Selbstständigkeit auch ohne Meisterbrief möglich ist, treten nachteilige Entwicklungen immer stärker zutage. Vier zentrale Aspekte sind hierbei wichtig:

  • Qualität: Die fachgerechte Ausführung beruht auf dem Know-how und der Expertise des Meisterbetriebs.
  • Sicherheit: Der Meisterbetrieb führt gefahrgeneigte Tätigkeiten verantwortungsvoll und mit maximaler Sicherheit für Beschäftigte und Verbraucher aus.
  • Ausbildung: Der Meister/die Meisterin sorgt für das fachliche Fortbestehen des jeweiligen Berufsstandes, somit sichert die Weitergabe von Wissen und Erfahrung den Fachkräftenachwuchs.
  • Tradition: Die Bauhandwerker haben über die Jahrhunderte hinweg kulturell bedeutsame Bau- und Kunstwerke geschaffen, die es über den Denkmalschutz zu erhalten gilt – diese traditionellen Fertigkeiten und Fähigkeiten werden für eine fachgerechte Bewahrung dringend gebraucht.

Es lohnt sich also, wenn Sie sich in Ihrem regionalen Umfeld für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den betroffenen Bauberufen stark machen.

Weitere Infos:

  • LBB www.lbb-bayern.de
  • Zentralverband Deutsches Baugewerbe www.zdb.de
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern www.hwk-muenchen.de
  • Den aktuellen Stand der Prüfung verfolgen Sie am besten auf der Homepage des Deutschen Bundestages.

Foto: Zentralverband Deutsches Baugewerbe