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UPDATE Meisterpflicht

Die in einer Pressemitteilung Anfang September 2019 von der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags angekündigte Reform der Handwerksordnung ist beschlossen.

Das Bundeskabinett stimmte am 9. Oktober 2019 einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier zu. Demnach gilt u. a. für die Bauberufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger und Parkettleger wieder die Meisterpflicht.

Die Änderung greift bereits ab 2020, d. h., ab da ist der Meisterbrief wieder Voraussetzung für eine Betriebsgründung. Die betroffenen Handwerksbereiche erhoffen sich dadurch mehr Qualitätssicherung und Aufwertung für ihre Gewerke. Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe äußerte sich positiv zu diesem Beschluss.

Mehr dazu:
www.bundesregierung.de
www.zdb.de

Foto: Zentralverband Deutsches Baugewerbe